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Eine Haushaltshilfe ist
kein Luxus

Wer will, dass mehr Frauen mehr arbeiten, muss die unbezahlte Care-Arbeit mitdenken. Ein Werkzeug dafür liegt bereit — es müsste nur steuerlich absetzbar werden.

Die Frauenbeschäftigungsquote steigt nicht durch Appelle, sondern durch Struktur. Care-Arbeit — Haushalt, Kinder, Angehörige — ist Arbeitszeit. Nur wird sie nicht bezahlt und steuerlich nicht anerkannt. Solange das so bleibt, ist jede zusätzliche Erwerbsstunde für viele Frauen ein Verlustgeschäft.

Warum sich Mehrarbeit heute nicht lohnt

Erhöht eine Frau ihre Stunden, wird das zusätzliche Einkommen voll versteuert — der Mehraufwand im Haushalt bleibt dabei unberücksichtigt. Genau hier setzt mein Vorschlag an: die Absetzbarkeit von Haushaltshilfen für berufstätige Familien, gestaffelt nach Kinderzahl. Als Freibetrag könnten Frauen (und Männer, die Kinder erziehen oder deshalb Teilzeit arbeiten) ihre Stunden erhöhen, ohne dass es sie unterm Strich mehr kostet.

Eine Haushaltshilfe ist kein Luxus mehr, sondern ein Werkzeug — eines, das Erwerbsarbeit und Familie überhaupt erst zusammenbringt.Jael Loutati

Die Wirkung ist doppelt

  • Mehr Erwerbsarbeit — Frauen können ihre Stunden erhöhen; und weil überwiegend Frauen als Haushaltshilfen arbeiten, entsteht zusätzliche legale Beschäftigung gleich ein zweites Mal.
  • Weniger Schwarzarbeit — legale haushaltsnahe Dienstleistungen verdrängen den Pfusch, der heute in diesem Bereich die Regel ist.
  • Mehr Einnahmen — höhere Erwerbsbeteiligung bedeutet mehr Lohnsteuer und Sozialversicherung; stabilere Erwerbsbiografien senken langfristig das Risiko von Altersarmut.

Ein Hinweis, falls es kommt

Sollte diese Maßnahme ernsthaft erwogen werden, gehört ein Detail mitbedacht: Angestellte Haushaltshilfen haben nach geltendem Recht Anspruch auf 15 Gehälter, und die AUVA zahlt bei Ausfall nicht. Das stammt aus einer Zeit, in der Haushaltshilfe als Luxus galt. Diese Sicht ist überholt — und mit ihr sollte auch die rechtliche Behandlung überdacht werden.

Hintergrund: Aus meinen steuerpolitischen Verbesserungsvorschlägen zum Doppelbudget (Juni 2026) sowie meinen Anmerkungen zu § 33 EStG und zur außergewöhnlichen Belastung. Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.