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Der Absetzbetrag, der das
Zuhausebleiben belohnt

Der Alleinverdienerabsetzbetrag soll „Normalverdiener" entlasten. Weil er am Einkommen des Partners ansetzt und nicht am Haushaltseinkommen, tut er oft das Gegenteil.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) steht zu, solange ein Partner gar nicht oder nur sehr wenig verdient. Überschreitet der Zuverdienst die Grenze, fällt er weg. Klingt harmlos — führt in der Praxis aber zu einer paradoxen Behandlung.

Zwei Haushalte, unterschiedliche Behandlung
HaushaltAVAB
Beide arbeitenein Partner verdient gut, der andere etwas dazu — über der Zuverdienstgrenze
Nur einer arbeitetder Partner verdient nichtssteht zu

Der Haushalt, in dem beide erwerbstätig sind, geht leer aus. Der Haushalt, in dem ein Partner zu Hause bleibt, wird entlastet — obwohl die Politik erklärtermaßen das Gegenteil erreichen will: mehr Erwerbsbeteiligung.

Drei Folgen

  • Nicht erwerbstätig zu sein, wird belohnt — genau der Anreiz, den man nicht setzen will.
  • Die Entlastung landet an der falschen Stelle — häufig bei Gutverdiener-Haushalten, nicht bei den „Normalverdienern", für die sie gedacht ist.
  • Doppelte Belastung der Erwerbstätigen — wo beide arbeiten, sind die Betreuungskosten höher; sie gelten mit dem Familienbonus als abgegolten, während der Alleinverdiener-Haushalt zusätzlich den AVAB erhält.

Ein Absetzbetrag, der am Partner ansetzt statt am Haushalt, entlastet nicht die Mitte — er belohnt das Modell, das man eigentlich überwinden will.Jael Loutati

Mein Vorschlag

Haushaltsabsetzbetrag statt Alleinverdienerabsetzbetrag — gekoppelt an das Haushaltseinkommen und gestaffelt nach Kinderzahl. Das entlastet dort, wo die Last tatsächlich anfällt, und bestraft nicht, dass beide arbeiten. Umgekehrt wäre zu überlegen, ob nicht eher gut verdienende „Lifestyle-Teilzeit"-Haushalte ohne Betreuungspflichten einen Beitrag leisten sollten als jene, die Beruf und Familie stemmen.

Dieselbe Mechanik wirkt übrigens auch beim Familienbonus — nachgerechnet in meiner Analyse „Familienbonus 2027: der blinde Fleck" →

Hintergrund: Aus meinen Anmerkungen zu § 33 EStG (AVAB/AEAB) und meinen Verbesserungsvorschlägen zum Doppelbudget. Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.