← Kommentare Kommentar · Unternehmen & Vorsorge

Wenn Vorsorge bestraft wird

Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auf Realinvestitionen zu beschränken, klingt nach Missbrauchsbekämpfung. Tatsächlich trifft es die Kleinen — und schwächt genau die private Vorsorge, die man stärken sollte.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag belohnt, wer seinen Gewinn im Betrieb bindet. Bisher zählten dazu auch Investitionen in bestimmte Wertpapiere. Die geplante Einschränkung auf Realinvestitionen — Maschinen, Anlagen, Gebäude — halte ich für nicht zielführend; zumindest für österreichische Wertpapiere sollte der Freibetrag weiterhin gelten.

Nicht jeder Betrieb kauft Maschinen

Viele Gewerbebetriebe und neue Selbständige haben nur geringe Anlagenintensität — eine Beraterin, eine Grafikerin, ein IT-Dienstleister braucht keine Werkshalle. Für sie war die Investition in Wertpapiere der einzige praktikable Weg, den Gewinnfreibetrag überhaupt zu nutzen. Fällt diese Möglichkeit weg, verlieren gerade die Kleinen einen Vorteil, der ihnen zustünde.

Wer keine Maschinen braucht, wird nicht dadurch produktiver, dass man ihm die einzige nutzbare Form der Vorsorge streicht.Jael Loutati

Der Standort verliert doppelt

Die Möglichkeit, in österreichische Wertpapiere zu investieren, sollte erhalten bleiben — das stärkt den Wirtschaftsstandort und führt einnahmeseitig zu mehr Körperschaftsteuer. Ich würde sogar weiter gehen und den Investitionsfreibetrag für juristische Personen auf österreichische Wertpapiere ausweiten.

Und noch einen Schritt weiter: Diese Form der steuerlich begünstigten privaten Vorsorge sollte auch unselbständig Beschäftigten offenstehen. Das würde die private Pensionsvorsorge stärken, Kapital im Inland binden und langfristig das staatliche Pensionssystem entlasten.

Hintergrund: Aus meinen Verbesserungsvorschlägen zum Doppelbudget (Juni 2026), Abschnitt Gewinnfreibetrag & private Vorsorge. Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.